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Die Ortstaxe in der Ferienregion Ahrntal

Hier finden Sie die wichtigsten Informationen

Die Zahlung der Ortstaxe ist auch in der Ferienregion Ahrntal, so wie in vielen anderen Regionen weltweit üblich. Die Höhe der Tarife richten sich nach der Kategorie der Unterkünfte. Alle Angebotspreise verstehen sich ohne gesetzlich vorgeschriebene Ortstaxe*, die ab 01.01.2014 in allen Südtiroler Beherbergungsbetrieben erhoben wird.

* gesetzlich vorgeschriebene Tourismusabgabe („Gemeindeaufenthaltsabgabe“, LG Nr. 9 vom 16.05.2012)

 

Seit dem 01.01.2022 gelten folgende Tarife:

  • 2,50 € für die Beherbergungsbetriebe laut Artikel 5 des Landesgesetzes vom 14. Dezember 1988, Nr. 58 mit einer Einstufung von vier Sternen, vier Sternen „Superior“ und fünf Sternen
  • 2,10 € für die Beherbergungsbetriebe laut Artikel 5 des Landesgesetzes vom 14. Dezember 1988, Nr. 58 mit einer Einstufung von drei Sternen und drei Sternen „Superior“
  • 1,75 € für alle anderen Beherbergungsbetriebe laut Artikel 1 Absatz 2 des Landesgesetzes vom 16. Mai 2012, Nr. 9.

 

Befreiungen:

Von der der Gemeindeaufenthaltsabgabe befreit sind:

  • Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres
  • das Personal der Beherbergungsbetriebe und Personen, für deren Übernachtung keine Meldepflicht besteht, sofern diese den Wohnsitz in Südtirol bzw. im Beherbergungsbetrieb haben




Ab 01.01.2024 ist eine landesweite Erhöhung der Ortstaxe geplant. Beträge sind bislang noch keine bekannt. Über Neuigkeiten halten wir Sie auf dem Laufenden.

 

 

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