Die Zahlung der Ortstaxe ist auch in der Ferienregion Ahrntal, so wie in vielen anderen Regionen weltweit üblich. Die Höhe der Tarife richtet sich nach der Kategorie der Unterkünfte. Alle Angebotspreise verstehen sich ohne gesetzlich vorgeschriebene Ortstaxe*, die ab 01.01.2014 in allen Südtiroler Beherbergungsbetrieben erhoben wird.
* gesetzlich vorgeschriebene Tourismusabgabe („Gemeindeaufenthaltsabgabe“, LG Nr. 9 vom 16.05.2012)
Ab dem 01.01.2024 gelten folgende Tarife:
- 3,40 € für die Beherbergungsbetriebe mit einer Einstufung von vier Sternen, vier Sternen „Superior“ und fünf Sternen
- 2,90 € für die Beherbergungsbetriebe mit einer Einstufung von drei Sternen und drei Sternen „Superior“ sowie 5 Blumen und 5 Sonnen
- 2,40 € für alle anderen Beherbergungsbetriebe
- 1,50 € Destinationsbeitrag für minderjährige Personen zwischen dem 14. und 18. Geburtstag (also bis 17,99 Jahre), sofern es sich um Teilnehmende organisierter Schul- und Jugendgruppen handelt (ACHTUNG: Die Regelung zum Destinationsbeitrag gilt noch bis 31.12.2024. Ab 01.01.2025 wird die Ortstaxe auch für jugendliche Teilnehmer organisierter Gruppenreisen (zwischen 14 und 18 Jahren) voll berechnet.)
Befreiungen:
Von der der Gemeindeaufenthaltsabgabe befreit sind:
- Kinder und Jugendliche bis zum 14.Geburtstag (also bis 13,99 Jahre)
- das Personal der Beherbergungsbetriebe und Personen, für deren Übernachtung keine Meldepflicht besteht, sofern diese den Wohnsitz in Südtirol bzw. im Beherbergungsbetrieb haben